Kriminalitätsprävention im Bereich Hasskriminalität
Verfasst von Klaus Mayer am 21. April 2009
Hasskriminalität ist eine Form von Gewaltkriminalität, die gegen eine Person oder gegen eine Sache wegen der Rasse, der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der politischen oder der sexuellen Orientierung, des Alters oder der geistigen oder körperlichen Behinderung dieser Person oder des Eigentümers oder Besitzers dieser Sache gerichtet ist. Besonders der Bereich rechtsradikal motivierter Gewalttaten steht in Deutschland seit einigen Jahren im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.
Im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für Justiz wurde von 2001 bis 2004 das Projekt „Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige – insbesondere: junge Menschen“ vom Deutschen Forum für Kriminalprävention durchgeführt. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat einen umfangreichen Bericht vorgelegt, der zusammengefasst auf die folgenden Ergebnisse kommt:
- Primäre Prävention von Hasskriminalität stützt sich vor allem auf die zwei Komponenten Erziehung zu Toleranz und zu Aggressionsbeherrschung.
- Prävention von Hasskriminalität sollte möglichst früh einsetzen, z.B. in Kindergarten und Schule. Hierzu gibt es in Deutschland eine Reihe von Projekten, die teilweise in Deutschland evaluiert wurden, teilweise auf im Ausland evaluierten Projekten beruhen.
- Erfolgreiche Präventionsarbeit in Kindergarten und Schule setzt voraus, dass Pädagogen und Erzieher bereits in ihrer Ausbildung die Grundlagen der Erziehung zur Toleranz und Aggressionsbeherrschung lernen.
- Die Projekte wurden bzw. werden aber nur in begrenzten Gebieten (einzelnen Kommunen oder Regionen) durchgeführt. Die künftigen Arbeiten sollen sich deshalb nicht vorrangig auf die Entwicklungen neuer Methoden, sondern auf die flächendeckende Umsetzung empfehlenswerter Projekte konzentrieren.
- Die vorhandenen Ansätze müssen aber weiterentwickelt werden. Deshalb müssen alle Projekte in stärkerem Maße als bisher evaluiert, dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Prävention von Hasskriminalität kann nur erfolgreich sein, wenn sie von einer konsequenten Verfolgung entsprechender Taten begleitet wird. Hierbei kommt es nicht auf die Härte der Strafen an, sondern darauf, dass der Staat nach jeder Tat möglichst schnell und in einer für die Betroffenen und die Öffentlichkeit sehr deutlichen Weise ein Signal setzt, dass er fremdenfeindliche Taten und andere Formen der Gewaltkriminalität gegen Gruppenangehörige nicht duldet.
Wer sich für dieses Thema interessiert, kann die Dokumentation auf der Homepage des deutschen Bundesministeriums für Justiz bestellt oder als pdf-Dateien herunterladen.
Bundesministerium der Justiz: Hasskriminalität- Vorurteilkriminalität
