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	<title>Fachnetzwerk Dissozialität &#187; Erwachsenenstrafrecht</title>
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		<title>Ist unser Strafrecht hart genug?</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Jul 2009 11:15:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Infostelle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erwachsenenstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Podcast]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Parlament hat das Strafrecht massiv verschärft und auch das Volk gibt an der Urne seinen Segen zu härteren Strafen. Wieviel Strafe muss sein? In der Radiosendung Input denkt ein Straftäter über das Mass und den Sinn seiner Gefängnisstrafe nach. Ein Gefängnisdirektor erzählt, wie es sich anfühlt beruflich Strafen zu vollstrecken und ein Strafrechtsprofessor erklärt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Parlament hat das Strafrecht massiv verschärft und auch das Volk gibt an der Urne seinen Segen zu härteren Strafen. Wieviel Strafe muss sein? In der Radiosendung Input denkt ein Straftäter über das Mass und den Sinn seiner Gefängnisstrafe nach. Ein Gefängnisdirektor erzählt, wie es sich anfühlt beruflich Strafen zu vollstrecken und ein Strafrechtsprofessor erklärt das Revival der harten Strafe.</p>
<p>Eine Sendung von Radio DRS 3, ausgestrahlt am 21. Juni 2009.</p>
<p> </p>
<p><a href="http://www.dissozialitaet.ch/wp-content/uploads/2009/07/input.mp3">input</a></p>
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		<title>Publikation: Strafrechtspflege in Deutschland</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Jun 2009 19:07:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Mayer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Erwachsenenstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrechtspflege Deutschland]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie sieht Kriminalität und Strafrechtspflege in Deutschland aus? Eine vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Publikation vermittelt ein konkretes Bild.
Aus dem Vorwort der Bundesministerin der Justiz: Das Bild der Öffentlichkeit von der Strafrechtspflege wird vor allem durch spektakuläre Einzelfälle geprägt, insbesondere über spektakuläre Gewaltverbrechen wird in den Medien ausführlich berichtet. Sicher gehören auch sie zu den Erscheinungsformen von Kriminalität. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie sieht Kriminalität und Strafrechtspflege in Deutschland aus? Eine vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Publikation vermittelt ein konkretes Bild.</p>
<p>Aus dem Vorwort der Bundesministerin der Justiz: Das Bild der Öffentlichkeit von der Strafrechtspflege wird vor allem durch spektakuläre Einzelfälle geprägt, insbesondere über spektakuläre Gewaltverbrechen wird in den Medien ausführlich berichtet. Sicher gehören auch sie zu den Erscheinungsformen von Kriminalität. Den Großteil machen jedoch nur einfache bis mittelschwere Eigentums- und Vermögensdelikte aus.</p>
<p>Die Veröffentlichung will ein wirklichkeitsgetreues Abbild strafbaren Verhaltens und dessen Verfolgung anhand ausgewählter statistischer Ergebnisse vermitteln. Darüber hinaus soll sie auch einen Einblick in unser System der Strafrechtspflege ermöglichen. Dargestellt werden alle Ebenen der Strafverfolgung: von der polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Tätigkeit über die Aburteilung bis hin zu Strafvollzug und Bewährungshilfe.</p>
<p>Ein besonderer Abschnitt berichtet Zahlen über den Täter-Opfer-Ausgleich;am Ende ist ein Kapitel zur Rückfälligkeit angefügt. Es würde allerdings den Umfang der Veröffentlichung sprengen, wenn alle Verzweigungen des Strafverfahrens und alle Sanktionen erwähnt und zahlenmäßig dargestellt würden. Alle präsentierten Zahlen sind jeweils den aktuellen Statistikjahrgängen entnommen, die sich naturgemäß auf Vorjahre beziehen.</p>
<p><a href="http://www.bmj.bund.de/files/-/945/Strafrechtspflege%20in%20Deutschland_Auflage%205_deutsch.pdf">Bundesministerium der Justiz: Strafrechtspflege in Deutschland</a></p>
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		<title>Schweizerisches Strafgesetzbuch, Allgemeine Bestimmungen</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Feb 2009 14:30:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Schildknecht Huldreich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erwachsenenstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Hinweis auf zwei aktuelle Veröffentlichungen hinsichtlich erster Erfahrungen mit den revidierten Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, beide in Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht ZStrR, Band 126, 2008:
 
Dr. hc. Hans Wiprächtiger, Lausanne: Die Sanktionen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches &#8211; taugliche Instrumente? Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit, Freiheitsstrafe, bedingte und teilbedingte Strafen, Strafzumessung &#8211; Die Sicht des Bundesgerichts; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hinweis auf zwei aktuelle Veröffentlichungen hinsichtlich erster Erfahrungen mit den revidierten Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, beide in <a title="Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht" href="http://www.zstrr.recht.ch/" target="_blank">Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht ZStrR</a>, Band 126, 2008:</p>
<p> </p>
<p>Dr. hc. Hans Wiprächtiger, Lausanne: Die Sanktionen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches &#8211; taugliche Instrumente? Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit, Freiheitsstrafe, bedingte und teilbedingte Strafen, Strafzumessung &#8211; Die Sicht des Bundesgerichts; Seiten 364 ff.</p>
<p> </p>
<p>Dr. iur. Benjamin F. Brägger, Düdingen und Neuchâtel: Die revidierten Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches zum Straf- und Massnahmenvollzug: Das Neue scheint nicht gut, und das Gute ist nicht wirklich neu!; Seiten 391 ff.</p>
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